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Die Doppelmonarchie (Österreich-Ungarn) |
| Durch die als Österreichisch-Ungarischen Ausgleich bekannten verfassungsrechtlichen Vereinbarungen wurde im Jahr 1867 das k.k. Kaisertum Österreich in die k.u.k. Doppelmonarchie Österreich-Ungarn umgewandelt. |
| Im Revolutionsjahr 1848 war es auch in Ungarn zur Revolution gekommen. Dieser Aufstand hatte sich aber zu einem richtigen Unabhängigkeitskrieg gegen die Vorherrschaft der österreichischen Habsburger entwickelt. Am 14. April 1849 hatte der ungarische Reichstag seine Unabhängigkeit vom Hause Habsburg-Lothringen erklärt und die Republik ausgerufen. |
| Durch die Unterstützung Russlands konnte das Kaiserreich den Krieg für sich entscheiden. Ministerpräsident Lajos Kossuth dankte am 11. August 1849 ab und am 13. August, nach der Schlacht von Schäßburg, kapitulierten die Ungarn. Die Revolution im ungarischen Teil der Monarchie war somit zu seinem Ende gekommen. |
| Nach der Kapitulation Ungarns wurde die innere Autonomie Ungarns stark eingeschränkt. Erzherzog Albrecht von Habsburg wurde zum Statthalter des Königreich Ungarn bestellt und versuchte, eine Germanisierung des Landes durchzuführen. Daraufhin trat das ganze Land geschlossen in einen "passiven Widerstand". |
| Nach der Niederlage Österreichs und seinen Verbundeten im Deutschen Krieg von 1866 änderte sich die Situation. Das Kaiserreich war gezwungen, eine Lösung der Nationalitätenfrage im Vielvölkerstaat zu finden. Deshalb traten im Jahr 1866 die kaiserliche Regierung und der ungarische Landtag zusammen, um zu verhandeln. Die Verhandlungen führten zunächst im Februar 1867 zur Wiederherstellung des ungarischen Reichstages von 1848 und zur Bildung eines konstitutionellen ungarischen Ministeriums. |
Auf der Grundlage des darauf folgenden
österreichisch-ungarischen Ausgleichs am 8. Juni 1867 entstand die Österreichisch-Ungarische
Monarchie, auch als Donaumonarchie oder Doppelmonarchie bekannt, ein Vielvölkerstaat, der aus dem Kaisertums
Österreich [ ] hervorging. |
| Die Doppelmonarchie setzte sich aus zwei Teilstaaten zusammen: aus den
"im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern" (den deutschen und slawischen Kronländern),
und den "Ländern der heiligen ungarischen
Stephanskrone". Hinzu kam später (1878) das gemeinsam verwaltete
Bosnien-Herzegowina. Diese im Ausgleich vereinbarte Realunion zwischen Österreich und Ungarn sollte bis zum 31. Oktober 1918 andauern. |
| Die vor allem bei Beamten und Juristen gebräuchliche (inoffizielle) Bezeichnung für den nördlichen und westlichen Teil Österreich-Ungarns war Cisleithanien (Land diesseits der Leitha). Dieser wurde von den Deutschen der Monarchie einfach Österreich genannt, obwohl dies nicht korrekt war, da so die slawischen Kronländer unerwähnt blieben. Die offizielle Bezeichnung für diesen Teil des Reiches war (bis 1915) daher "die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder". Nach 1915 "österreichische Länder". |
Zu "Cisleithanien" gehörten :
=> die österreichischen Erbländer
(Erzherzogtum Österreich unter der Enns (14), Erzherzogtum Österreich ob der Enns (8), Herzogtum Kärnten (3), Herzogtum Krain (4), Herzogtum Salzburg (10), Herzogtum Steiermark (12), gefürstete Grafschaft Tirol (13) mit Vorarlberg (15), Küstenland,  bestehend aus der gefürsteten Grafschaft Görz, Gradisca, Triest und der Markgrafschaft Istrien (7) ,
=> die Länder der Böhmischen Krone
(Königreich Böhmen (1), Markgrafschaft Mähren (9), Herzogtum Schlesien (11),
=> das Königreich Galizien und Lodomerien (6),
=> das Herzogtum Bukowina (2),
=> das Königreich Dalmatien (5) |
Zu den "Ländern der Ungarischen Krone" gehörten :
=> das Königreich Ungarn (16) und
=> das Königreich Kroatien (17). |
Mit einer Fläche von 676.615 km² und 52,8 Mio. Menschen (1914) war Österreich-Ungarn, nach Russland, der zweitgrößte
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Wappen Österreich-Ungarns |
und von seiner Bevölkerungszahl, nach Russland und dem
Deutschen Reich, der drittgrößte Staat Europas. Sein Staatsgebiet umfasste die heutigen Staaten
Österreich, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien,
Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Teile des heutigen Rumäniens,
Montenegros, Polens, der Ukraine, Italiens, und Serbiens. |
Die Ausgleichsvereinbarungen
sicherten die Gleichberechtigung der
beiden (Teil-)Staaten im Verhältnis zueinander. Gemeinsames
Staatsoberhaupt war der Kaiser von Österreich und Apostolische
König von Ungarn aus dem Haus Habsburg-Lothringen. Von
1867 bis 1916 regierte Franz Joseph I., danach bis 1918 Karl
I.
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... in Bearbeitung ... |
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