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Die Doppelmonarchie (Österreich-Ungarn)

Durch die als Österreichisch-Ungarischen Ausgleich bekannten ver­fas­sungs­rechtlichen Vereinbarungen wurde im Jahr 1867 das k.k. Kaisertum Österreich in die k.u.k. Doppelmonarchie Österreich-Ungarn umgewandelt.
Im Revolutionsjahr 1848 war es auch in Ungarn zur Revolution gekommen. Dieser Aufstand hatte sich aber zu einem richtigen Unabhängigkeitskrieg ge­gen die Vor­herr­schaft der österreichischen Habsburger entwickelt. Am 14. April 1849 hatte der ungarische Reichs­tag seine Unabhängigkeit vom Hause Habsburg-Lothringen erklärt und die Republik ausgerufen.
Durch die Unterstützung Russlands konnte das Kaiserreich den Krieg für sich entscheiden. Ministerpräsident Lajos Kossuth dank­te am 11. August 1849 ab und am 13. August, nach der Schlacht von Schäß­burg, kapitulierten die Un­garn. Die Revolution im ungarischen Teil der Monarchie war somit zu seinem Ende gekommen.
Nach der Kapitulation Ungarns wurde die innere Autonomie Ungarns stark eingeschränkt. Erzherzog Albrecht von Habsburg wurde zum Statthalter des Königreich Ungarn bestellt und versuchte, eine Germanisierung des Landes durchzuführen. Daraufhin trat das ganze Land geschlossen in einen "passiven Widerstand".
Nach der Niederlage Österreichs und seinen Verbundeten im Deutschen Krieg von 1866 änderte sich die Situation. Das Kaiserreich war gezwungen, eine Lösung der Nationalitätenfrage im Vielvölkerstaat zu finden. Deshalb traten im Jahr 1866 die kaiserliche Regierung und der ungarische Landtag zusammen, um zu verhandeln. Die Verhandlungen führten zunächst im Februar 1867 zur Wiederherstellung des ungarischen Reichstages von 1848 und zur Bildung eines konstitutionellen ungarischen Ministeriums.
Auf der Grundlage des darauf folgenden österreichisch-ungarischen Aus­gleichs am 8. Juni 1867 entstand die Österreichisch-Ungarische Monarchie, auch als Donaumonarchie oder Doppelmonarchie bekannt, ein Vielvölkerstaat, der aus dem Kaisertums Österreich [] hervorging.
Die Doppelmonarchie setzte sich aus zwei Teilstaaten zusammen: aus den "im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern" (den deutschen und sla­wi­schen Kronländern), und den "Ländern der hei­li­gen ungarischen Stephans­kro­ne". Hinzu kam später (1878) das gemein­sam verwaltete Bosnien-Herzego­wi­na. Diese im Ausgleich vereinbarte Realunion zwischen Österreich und Ungarn sollte bis zum 31. Oktober 1918 andauern.
Die vor allem bei Beamten und Juristen gebräuchliche (inoffizielle) Bezeich­nung für den nördlichen und westlichen Teil Österreich-Ungarns war Cisleithanien (Land diesseits der Leitha). Dieser wurde von den Deutschen der Monarchie einfach Österreich genannt, obwohl dies nicht korrekt war, da so die slawischen Kronländer unerwähnt blieben. Die offizielle Bezeichnung für diesen Teil des Reiches war (bis 1915) daher "die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder". Nach 1915 "österreichische Länder".
Zu "Cisleithanien" gehörten :
=> die österreichischen Erbländer
(Erzherzogtum Österreich unter der Enns (14), Erzherzogtum Österreich ob der Enns (8), Herzogtum Kärnten (3), Herzogtum Krain (4), Herzogtum Salz­burg (10), Herzogtum Steiermark (12), gefürstete Grafschaft Tirol (13) mit Vor­arlberg (15), Küstenland, be­ste­hend aus der gefürsteten Grafschaft Görz, Gra­disca, Triest und der Mark­graf­schaft Istrien (7),
=> die Länder der Böh­mischen Krone
(Königreich Böhmen (1), Markgrafschaft Mähren (9), Herzogtum Schlesien (11),
=> das Königreich Galizien und Lodo­merien (6),
=> das Herzogtum Bukowina (2),
=> das Königreich Dalmatien (5)
Zu den "Ländern der Ungarischen Krone" gehörten :
=> das Königreich Ungarn (16) und
=> das Königreich Kroatien (17).
Mit einer Fläche von 676.615 km² und 52,8 Mio. Menschen (1914) war Ös­ter­reich-Ungarn, nach Russland, der zweitgrößte
Wappen Österreich-Ungarns
und von seiner Bevöl­ke­rungs­zahl, nach Russland und dem Deut­schen Reich, der drittgrößte Staat Europas. Sein Staats­ge­biet umfasste die heutigen Staaten Ös­ter­reich, Un­garn, Tschechien, Slowakei, Slo­we­nien, Kroatien, Bosnien-Her­ze­go­wina, Teile des heutigen Rumäniens, Mon­te­negros, Polens, der Ukraine, Italiens, und Serbiens.
Die Ausgleichsvereinbarungen sicherten die Gleichberechtigung der beiden (Teil-)Staaten im Ver­hält­nis zueinander. Gemeinsames Staatsoberhaupt war der Kaiser von Österreich und Apostolische König von Ungarn aus dem Haus Habsburg-Lothringen. Von 1867 bis 1916 regierte Franz Joseph I., danach bis 1918 Karl I.
 
 
 
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