Geschichte

Die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn (1867–1918)



Im Revolutionsjahr 1848 war es auch in Ungarn zur Revolution gekommen. Dieser Aufstand hatte sich aber zu einem richtigen Un­ab­hän­gig­keits­krieg ge­gen die Vor­herr­schaft der ös­ter­rei­chi­schen Habsburger entwickelt.
Am 14. April 1849 hatte der un­ga­ri­sche Reichs­tag seine Unab­hän­gig­keit vom Hause Habsburg-Lo­thrin­gen erklärt und die Republik aus­gerufen.
Durch die Unterstützung Russlands konnte das Kaiserreich den Krieg für sich entscheiden. Ungarns Ministerpräsident Lajos Kossuth dank­te am 11. August 1849 ab und nach der Schlacht von Schäß­burg, am 13. August, ka­pi­tu­lierten die Un­garn. Die Revolution im ungarischen Teil der Monarchie war somit zu seinem Ende gekommen.


Nach der Kapitulation Ungarns wurde die innere Autonomie Ungarns stark eingeschränkt. Erzherzog Albrecht von Habsburg wurde zum Statthalter des Königreich Ungarn bestellt und versuchte, eine Germanisierung des Landes durchzuführen. Daraufhin trat das ganze Land geschlossen in einen passiven Widerstand.
1866, nach der Niederlage Österreichs und seinen Verbündeten im Deut­schen Krieg, än­derte sich die Situation. Unter dem Schock der Nie­derlage verwandelte sich das absolutistische Kaiserreich zu Österreich-Ungarn. Das Kaiserreich war ge­zwun­gen, eine Lösung der Nationalitätenfrage im Vielvölkerstaat zu finden.

Kaisertum und Doppelmonarchie
Kaisertum und Doppelmonarchie

Deshalb traten im Jahr 1866 die kaiserliche Regierung und der ungarische Landtag zu­sammen, um zu ver­handeln. Die Verhandlungen führten zunächst im Feber 1867 zur Wieder­her­stellung des un­ga­ri­schen Reichs­tages von 1848 und zur Bildung eines kon­sti­tu­tionellen ungarischen Ministeriums.
Durch die als Österreichisch-Un­ga­ri­schen Ausgleich bekannten ver­fas­sungs­rechtlichen Vereinbarungen entstand am 8. Juni 1867 die Österreichisch-Un­ga­ri­sche Monarchie, auch als Donaumonarchie oder Doppelmonarchie bekannt, ein Vielvölkerstaat, der aus dem Kai­sertum Österreich hervorging.
Dei Doppelmonarchie setzte sich aus zwei Teilstaaten zusammen:
  • im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern (den deutschen und sla­wi­schen Kronländern)
  • Ländern der hei­li­gen ungarischen Stephans­kro­ne
Jedes der Teilstaaten hatte ein eigenes Par­la­ment, und es gab weder ei­nen gemeinsamen Regierungschef noch ein gemeinsames Kabinett. Nur die Außenpolizik und die Verteidigung wurden von gemeinsamen Ministern, die direkt dem Kaiser unterstanden, geregelt. Es gab keine separate und gleich­berechtigte ungarische Armee.
Zu „Cisleithanien“ gehörten:
  • die österreichischen Erbländer:
    Erzherzogtum Österreich unter der Enns (14), Erzherzogtum Österreich ob der Enns (8), Herzogtum Kärnten (3), Herzogtum Krain (4), Herzogtum Salz­burg (10), Her­zog­tum Steiermark (12), gefürstete Grafschaft Tirol (13) mit Vor­arlberg (15), Küstenland, be­ste­hend aus der gefürsteten Grafschaft Görz, Gradisca, Triest und der Mark­graf­schaft Istrien (7)
  • die Länder der Böh­mischen Kro­ne:
    (Königreich Böhmen (1), Markgrafschaft Mähren (9), Herzogtum Schlesien (11)
  • das Königreich Galizien und Lodo­merien (6)
  • das Königreich Dalmatien (5)
Zu den „Ländern der Ungarischen Krone“ (Trans­le­tha­nien) gehörten:
  • das Königreich Ungarn (16)
  • das Königreich Kroatien (17)
Die weiteren nationalen Minderheiten wurden de facto unter die Obhut der bei­den Nationen gestellt. 1878 kam das gemein­sam verwaltete Bosnien-Herzego­wi­na hinzu. Diese im Ausgleich vereinbarte Realunion zwischen Österreich und Ungarn sollte bis zum 31. Oktober 1918 andauern.
Die vor allem bei Beamten und Juristen gebräuchliche Bezeich­nung für den nördlichen und westlichen Teil Österreich-Ungarns war Cisleithanien (Land diesseits der Leitha). Die Bezeichnung Österreich für dieses Gebiet wurde offiziell erst 1915 gebraucht, obwohl dies nicht korrekt war, da so die sla­wischen Kronländer unerwähnt blieben. Die offizielle Bezeichnung für diesen Teil des Reiches war (bis 1915) daher "die im Reichsrat vertretenen Kö­nig­reiche und Länder".
Mit einer Fläche von 676.615 km² und 52,8 Mio. Menschen (1914) war Ös­ter­reich-Ungarn, nach Russland, der zweitgrößte
Wappen Österreich-Ungarns
und von seiner Bevöl­ke­rungs­zahl, nach Russland und dem Deut­schen Reich, der drittgrößte Staat Europas. Sein Staats­ge­biet umfasste die heutigen Staaten Ös­ter­reich, Un­garn, Tschechien, Slowakei, Slo­we­nien, Kroatien, Bosnien-Her­ze­go­wina, Teile des heutigen Rumäniens, Mon­te­negros, Polens, der Ukraine, Italiens und Serbiens.
Die Ausgleichsvereinbarungen sicherten die Gleichberechtigung der beiden (Teil-)Staaten im Ver­hält­nis zueinander. Das gemeinsame Staatsoberhaupt war der Kaiser von Österreich und Apostolische König von Ungarn aus dem Haus Habsburg-Lothringen Franz Josef I., der von 1867 bis 1916 regierte. Somit fiel die Geschichte der österrei­chisch-ungarischen Monarchie fast zur Gänze in die Regierungszeit von Kaiser Franz Joseph I. Nach seinem Tod (21. 11. 1916) übernahm sein Großneffe als Kaiser Karl I. (in Ungarn als König Karl IV.) das Reich. Gemeinsam nennen sich die beiden Teilstaaten sich k. u. k. (kaiserlich und königlich). Robert Musil wird deshalb die Doppelmonarchie später "Kakanien" nennen.
Franz Joseph I. war das ge­mein­sa­me konstitutionelle Staats­ober­haupt, unter dessen Leitung sowohl die Außenpolitik, das gemeinsame Heer und die Kriegs­marine sowie die dazu nötigen Finanzen ge­mein­sam verwaltet wurden. Alle anderen Angelegenheiten konnten Österreich und Ungarn getrennt regeln. Darüber wurde aber noch jahrelang verhandelt. Immerhin war Kaiser (und König) Franz Joseph I. nach dem Ausgleich penibel darauf be­dacht, die beiden Hälften des Rei­ches gleich zu behandeln.
Obwohl die Doppelmonarchie als gemeinsamer Wirtschaftsraum prosperierte, führten die Autonomie der Ungarn und die ungarische Magyarisierungspolitik zu ethnischen Spannungen und zu For­de­run­gen der anderen Nationalitäten. Die nichtdeutschen Bevölkerungsteile hatten es in Österreich, wo zumindest de jure alle Nationalitäten gleichberechtigt waren, wesentlich bessere Be­din­gun­gen als die nichtmagyarischen in Ungarn, die immerhin die Hälfte der Be­völ­kerung ausmachten und durch Schulgesetze und Wahlrecht diskriminiert wurden.
 
Im Artikel 25 des Berliner Vertrages vom 13. Juli 1878, das nach dem Ende der Bal­kankrise eine neue Friedensordnung für Südosteuropa regelte, wur­den die osmanischen Provinzen Bosnien, Herzegowina sowie den Sandschak von Novi Pazar (die formal aber Bestandteile des Os­ma­nischen Rei­ches blieben) unbefristet unter österreichisch-ungarische Ver­wal­tung gestellt. Im so genannten Okkupationsfeldzug von 1878 eroberte Österreich-Ungarn das ihm zugesprochene Bosnien und die Herzegowina.
Als im Osmanischen Reich 1908 die Jungtürkische Revolution aus­brach, beschloss Kaiser Franz Jo­seph, Bosnien und die Her­ze­go­wi­na, die seit drei­ßig Jahren von Österreich-Ungarn verwaltet, aufgebaut und modernisiert wor­den war, auch offiziell dem Reich einzuverleiben. Was am 5. Ok­to­ber 1908 auch geschah. Die von keiner internationalen Kon­fe­renz gebilligte Annexion Bos­niens und der Her­zegowina führte in Europa zu Unruhen und Protesten (Bos­nienkrise). Letztere aus dem Osmanischen Reich, das mit einem Handelsboykott gegen Wa­ren aus Österreich reagierte, aus Serbien, in dem man Bosnien-Herzegowina zur eigenen Interessensphäre zählte, und aus Russland. In ver­schiedenen Städten des Reiches kam es we­gen nationaler Aufwallungen zu Krawallen. Nur durch Verzicht auf alle Rechte im Sandschak Novi Pazar und gegen Zahlung von 2,5 Millionen osmanischen Pfund konnte Österreich-Ungarn am 26. Feber 1909 sich mit dem Osma­ni­schen Reich einigen.
Am 28. Juni 1914 wurden der österreichische Thronfolger Franz Fer­di­nand und seine Frau Sophie Her­zogin von Hohenberg bei einem Besuch in Sara­je­vo, der Hauptstadt Bosniens, vom ser­bischen Nationalisten Gavrilo Prin­cip erschossen (Attentat von Sarajevo []). Dies führte zu einer schweren Staatskrise, der sogenannten Julikrise.
Weil nach Ansicht der Österreicher Princip mit Mitwisserschaft, wenn nicht so­gar im Auftrag des serbischen Geheimdienstes gehandelt hatte, stellte Ös­ter­reich-Ungarn am 23. Juli ein Ultimatum an Serbien. Zwar zeigten sich die Serben nachgiebig und kooperativ, sie akzeptierten aber nicht alle Bedingungen. In völliger Verkennung der Weltlage und der Schwäche des Reiches bewegten österreichisch-ungarische Spitzenpolitiker und Militärs den 84-jährigen Franz Joseph, Serbien den Krieg zu erklären, was am 28. Juli auch erfolgte. Das löste eine Kettenreaktion von Kriegs­er­klä­rungen aus, wodurch der "Große Krieg" (der Erste Weltkrieg) nicht mehr aufzuhalten war.
Die wichtigsten Kriegsgegner in diesem Ersten Weltkrieg, der bis 1918 ging, wa­ren die Mittelmächte (das Deutsche Reich, Österreich-Ungarn, Bulgarien und die Türkei) auf der einen und die "Entente" (Frankreich, Großbritannien und Russland) mit den weiteren Alliierten Italien, Griechenland und die USA) auf der anderen Seite.
Nach dem Tod Kaiser Franz Josephs im November 1916 bemühte sich sein Nach­folger, Kaiser Karl I., um ei­nen Frie­dens­schluss, blieb dabei aber er­folg­los. 1918 griffen Streiks und Meu­tereien um sich, deutliche Er­schei­nun­gen eines Zer­falls des Reiches. Eine letzte Offensive im Juni 1918 sollte noch eine militärische Ent­scheidung erzwingen, doch sie scheiterte am Piave. Der Zerfall der Armee war un­aufhaltsam. Als sich das Ende des Krieges mit der Niederlage der Achsenmächte ab­zeichnete, war auch klar, dass die k. u. k. Monarchie zerfallen würde.
Die Führer der einzelnen Nationen des Reiches hatten entweder ihre eigenen natio­na­len Staaten (wie die Tschechoslowakei) proklamiert oder ange­kün­digt, sich an an­dere Staa­ten (z.B. an Italien) anschließen zu wollen. Mit einem “Völ­ker­ma­ni­fest” vom 16. Oktober 1918 versuchte Kaiser Karl I. zwar noch ein­mal, das Auseinanderbrechen Öster­reich-Ungarns zu verhindern, indem er die k. u. k. Mo­nar­chie in eine Föderation umwandeln wollte. Doch am 21. Oktober wurde bereits in Wien die Provisorische Natio­nal­ver­samm­lung für Deutsch-Österreich gegründet. Am 26. Oktober löste Kaiser Karl I. durch ein Telegramm an Kaiser Wilhelm II. das Bündnis Österreich-Ungarns mit Deutschland auf, am folgenden Tag bat er die Alliierten um einen Son­der­frieden. Am 3. November 1918 unter­zeich­nete Österreich-Ungarn in der Villa Giusti bei Padua einen Waffenstillstand.

Am 11. November 1918 wurde Karl I. dazu bewogen, auf "jeden Anteil an den Staatsgeschäften" zu verzichten. Die förmliche Abdankung lehnte er ab.

Der Vielvölkerstaa Österreich-Ungarnt scheiterte letztlich an der Natio­na­li­tä­tenfrage. In Cisleithanien lebten 1910 35,5 % Deutsch­spra­chige (im Gesamtgebiet 19,12 %), in Transleithanien 48 % Magyaren (im eigentlichen Ungarn 54,5 %, im Gesamtstaat 19,12 %), Tschechen und Slo­wa­ken stellten 16,5 %, Serben und Kroaten 10,5 %, Polen 10 %, Ukrainer 8 %, Rumänen 6,5 %, Slowenen 2,5 %, Italiener und andere 2 % der Einwohner. LANDKARTE ÖSTERREICH-UNGARN
Im Vertrag von Saint Germain (10. September 1919) mit Ös­ter­reich und im Vertrag von Tria­non (4. Juni 1920) mit Ungarn wur­den die meistens bereits erfolgten Gebiets­ab­tre­tun­gen und Grenzen der Nach­folgestaaten der Monarchie offiziell festgelegt. Die Verträge bestätigten die völkerrechtliche Anerkennung der neuen Staaten Ungarn, Polen, Tsche­cho­slo­wakei, Königreich der Serben, Kroaten und Slo­wenen sowie Gebiets­ab­tre­tun­gen an Italien und Rumänien. "Deutschöster­reich", jetzt "Republik Ös­ter­reich“ genannt, wurde der Anschluss an die neue Deutsche Republik ver­bo­ten. Ungarn musste auf zwei Drittel seines Staatsgebiets verzichten und die Habsburger wurden entthront.
 
 
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