Der Staatsvertrag |
| Dem allgemeinen Sprachgebrauch
nach meint man mit Staatsvertrag den Österreichischen
Staatsvertrag von 1955, der die Unabhängigkeit des
Landes wiederherstellte. |
| Vorgeschichte |
| In den letzten Wochen des Zweiten
Weltkriegs wurde Österreich von der Roten Armee
sowie von französischen, amerikanischen und britischen
Truppen befreit. Noch Anfang April 1945 wurde Karl Renner
von Josef Stalin mit der Bildung einer provisorischen
Staatsregierung betraut, und am 27. April 1945 wurde Österreichs
Unabhängigkeit ausgerufen. |
| Doch war Österreich nicht
nur befreit, sondern auch besetzt und geteilt worden. Bis
1955 gab es eine amerikanische, eine britische, eine französische
und eine russische Besatzungszone. |
| Die Regierungen Renner und danach
Figl und Raab setzten alles daran, den Abzug der Alliierten
zu erreichen. Sie sahen sich als Vertreter eines neuen Österreichs.
Das Neue war vor allem die Einigkeit, die durch die alliierte
Besatzung erzwungen worden war. Die politische Unabhängigkeit
erreichte Österreich aber erst mit der Unterzeichnung des
Staatsvertrags am 15. Mai 1955 und dem Abzug der alliierten
Truppen. |
| Die Unterzeichnung |
| Der genaue Wortlaut des Vertragswerks
hieß: Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung
eines unabhängigen und demokratischen Österreich,
gegeben zu Wien am 15. Mai 1955. Er wurde am
besagten 15. Mai in Wien im Schloss Belvedere von Vertretern
der Alliierten Besatzungsmächten USA, UdSSR,
Frankreich und Großbritannien und der österreichischen
Regierung unterzeichnet. |
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Auf dem Balkon des Belvedere mit dem unterzeichneten
Staatsvertrag |
| Nach der Unterzeichnung des Vertrages,
der am 27. Juli 1955 in Kraft trat, verkündete Außenminister
Leopold Figl: "Österreich ist frei!" |
Richtungsweisend für den Staatsvertrag
war die Moskauer Deklaration vom
1. November 1943. Darin bezeichneten die Außenminister
Großbritanniens, der USA und der Sowjetunion Österreich
als Opfer der Angriffspolitik Hitlers, erklärten die Besetzung
(den Anschluss) für "null und nichtig" und nannten
die Wiederherstellung eines freien Österreichs als eines
ihrer Kriegsziele. |
| Wichtige Punkte des Vertrages |
| Österreich verpflichtet sich,
keine wie immer geartete politische oder wirtschaftliche
Vereinigung (Anschlussverbot) mit Deutschland einzugehen. |
Ein bis zum heutigen Tag nicht
erfüllter Artikel des Vertrages ist jener betreffend
die Minderheitenrechte der Kroaten und Slowenen. Siehe Ortstafelstreit
[
]. |
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Österreich verpflichtet sich im Vertrag, alle nationalsozialistischen
Organisationen aufzulösen und keine Wiederbetätigung
von nazistischen und faschistischen Organisationen
zuzulassen. |
| Ausdrücklich aufrecht erhalten
wird das Habsburger-Gesetz von 1919. Nach diesem wurden u.a.
alle Mitglieder des Hauses Habsburg-Lothringen, die nicht auf
Herrschaftsansprüche verzichteten und sich als Bürger
der Republik Österreich bekannten, des Landes verwiesen. |
| Österreich verpflichtete sich
mit Unterzeichnung, der Sowjetunion die bis dahin
von ihr verwalteten deutschen Vermögenswerte abzulösen,
innerhalb von sechs Jahren waren rund 150 Millionen Dollar zu
zahlen. |
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Die Alliierten verpflichteten sich dazu, alle ihre Truppen
von österreichischem Staatsgebiet abzuziehen. |
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Darüber hinaus kündigte Österreich an, nach
Abschluss des Staatsvertrags aus freien Stücken die immerwährende
Neutralität zu erklären (Neutralitätsgesetz
vom 26. Oktober 1955), die somit zwar nicht im Staatsvertrag,
jedoch mit diesem in engem Zusammenhang steht. |
| Nach dem Zerfall der UdSSR fiel
der ursprüngliche Grund der Neutralität weg, Österreich
konnte sich aber nicht zu deren Abschaffung durchringen. Österreich
trat niemals der NATO bei. |
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Durch die Schaffung und immer weitere Vertiefung der EU im
Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
vergrößerten sich die Probleme mit der Neutralität.
Deshalb wurde der Artikel 23f der Bundesverfassung geschaffen,
der die Teilnahme Österreichs an humanitären Aufgaben
und Rettungseinsätzen, friedenserhaltenden Aufgaben sowie
Kampfeinsätzen bei der Krisenbewältigung, einschließlich
friedensschaffender Maßnahmen ermöglicht. |
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