Geschichte

Der Befreiungsausschuss Südtirol



Mit dem Friedensvertrag von Saint Germain vom 10. September 1919 wurde der Teil Tirols südlich des Brenners zu Italien geschlagen. Südtirol wurde in den Folgejahren von der faschistischen Regierung unter Benito Mussolini einer strengen Italienisierung unterzogen.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs versuchte Österreich die Sieger­mäch­te für eine Wie­der­ver­ein­igung Tirols zui gewinnen. Bei den Südtirol-Ver­hand­lun­gen 1945 in Paris konnten die Siegermächte aber nicht vom An­spruch der Tiroler auf Wie­der­ver­einigung überzeugt werden. Südtirol blieb ein Teil Ita­liens. Im Pariser Vertrag (auch als De-Gasperi-Gruber-Ab­kom­men bekannt) wurden den Südtirolern lediglich Autonomierechte im Rahmen der Region Tren­ti­no-Südtirol zugestanden. Österreich wurde dabei als Schutz­macht anerkannt.
Italien verzögerte aber die Umsetzung we­sent­licher Punkte des Abkommens, was zum Wi­der­stand der Südtiroler führte. Mitnichten hatte Italien auf die Ita­lie­ni­sie­rungs­po­litik ver­zichtet. So wurde bei­spiels­wei­se im Jahr 1957 die Pla­nung aufgestellt, 5.000 Wohnungen in Südtirol zu bauen, vor­nehm­lich für ita­lienische Zuwanderer. Die neue Südtiroler-Volkspartei-Führung unter Silvius Magnago rief daraufhin zu einer großen Kund­ge­bung auf, an der 35.000 Süd­tiroler teilnahmen. Obwohl der Großteil der Anwesenden (wie auch die Mehr­heit der Bevölkerung) das „Los von Rom“ forderte, beschränkte sich Silvius Magna­go lediglich auf die Forderung „Los von Trient“.
Die Kundgebung hatte zur Folge, dass die in­ter­nationale Aufmerksamkeit auf das Süd­ti­rol­pro­blem wieder erstarkte, zumal Österreich nach dem Staats­ver­trag von 1955 Südtirol zu einem zentralen Thema gemacht hatte.
Nach diversen erfolglosen Son­die­rungs­ge­sprä­chen zwischen Rom und Wien kam das Süd­ti­rol-Pro­blem endlich auf die Tagesordnung der UN-Voll­ver­samm­lung. Die UN-Resolution 1497/XV vom 31. Oktober 1960 deklarierte den Pa­ri­ser Vertrag als bindend. Von Seiten Ita­liens kamen zwar Lippen­be­kenn­tnisse, in der Praxis gab es kaum Änderungen.
Aus lauter Frustration über diese Politik Italiens kam es deshalb zwischen den Jahren 1956 und 1969 zu einer Serie von Bombenattentaten. Bis 1961 rich­te­ten sich diese Anschläge, die vom BAS (Befreiungsausschuss Süd­ti­rol) organisiert wurden, nicht gegen Menschen, son­dern symbolisch nur ge­gen die Strommasten, die den Strom in die italienischen Industriegebiete lieferten.
Der Befreiungsausschuss Südtirol war eine Mitte der 1950er vom Süd­ti­rol­ak­tivist Sepp Kersch­baumer und acht Mitstreitern ge­grün­dete Untergrund­or­ga­nisation, die durch Flugbätter und Anschläge auf staatliche Symbole die Loslösung der Autonomen Provinz Bozen von Italien erkämpfen wollte.
Am Anfang war das oberste Gebot der Gruppe, dass Menschen auf gar keinen Fall zu Schaden kommen sollten. Bevorzugtes Ziel waren deshalb zunächst Strommasten und fa­schis­tische Denk­mäler. Nicht geplant war jedoch während der soge­nann­ten Feuer­nacht (die Nacht vom 11. auf den 12. Juni 1961, in der in Südtirol 37 Strommasten gesprengt wurden) der Tod des Stra­ßen­wär­ters Giovanni Postal, der beim han­tieren an einer Sprengladung starb.
Unmittelbar nach den Anschlägen in der Feu­er­nacht wurde Südtirol von der Italienischen Re­gierung in ein Heerlager verwandelt. Haus­durch­su­chungen waren an der Tages­ordnung und bereits nach wenigen Tagen waren mehr als 150 Männer des BAS verhaftet worden. In der Folge kamen Sachen vor, die eines zivilisierten, „de­mo­kra­tischen“ Staates nicht würdig sind: Die Ver­haf­te­ten wur­den gefoltert und zwei Aktivisten starben an den Folgen der Misshand­lun­gen, was die inter­na­tionale Presse empörte.
Silvius Magnago forderte eine strenge Un­ter­su­chung und Bestrafung der schuldigen Po­li­zei­be­amten. 1963 wurden zwar zehn Carabinieri tat­sächlich beschuldigt, Häftlinge misshandelt zu haben, aber in dem Prozess wurden trotz ein­deu­tiger Beweise acht Carabinieri „we­gen er­wie­se­ner Unschuld“ freigesprochen und die zwei schuldig gespro­che­nen wurden bald amnestiert.

Feuernacht. Südtirols Bombenjahre:
Herz Jesu Feuernacht: Südtirol 1961. Die Anschläge - die Folterungen - die Prozesse - die Rolle Österreichs
Südtirol
Feuernacht. Südtirols Bombenjahre Herz Jesu Feuer­nacht Süd­ti­rol 1961. Die An­schlä­ge – die Fol­te­run­gen – die Pro­zes­se – die Rol­le Österreichs Südtirol im 20. Jahr­hun­dert. Vom Le­ben und Über­leben

Der Streit zwischen Österreich und Italien kam schließlich im November 1961 erneut vor die UNO, die mit der Re­solution 1661/XVI die Re­so­lution von 1960 bestätigte. Gleichzeitig nahm auch die aus elf Italienern, sieben Süd­ti­ro­lern und einem Ladiner bestehende Neun­zeh­ner­kom­mis­sion ihre Arbeit auf, die eine Lösung für die Südtirolproblematik finden sollte.
Am 9. Dezember 1963 begann der erste Süd­ti­roler Sprengstoffprozess gegen 94 Angeklagte (87 aus Südtirol, 6 aus Österreich, einer aus der BRD), von de­nen sich 68 in Haft befanden. Die Anklagepunkte lauteten: 92 An­schläge auch Leitungsmasten, acht auf Wohn­häuser im Roh­bau, Attentate auf militä­ri­sche Einrichtungen, weiter die Anklage wegen Mordes (an Gio­van­ni Pos­tal) und schließlich Anklage wegen Hoch­verrats.
Am 16. Mai 1964 wurden die Urteile gesprochen: Vier flüchtige Angeklagte er­hiel­ten jeweils 20 Jahre Ge­fäng­nis, acht bekamen Strafen zwischen zehn und 20 Jahren, 35 Angeklagte zwischen vier und zehn Jahren, 27 wurden frei­ge­spro­chen oder amnestiert. Insgesamt kamen 46 Südtiroler frei, während nur 22 blieben weiter in Haft bleiben mussten.
Südtirol - Zwischen Bomben und Autonomie
Die relativ milden“ Urteile sind damit zu er­klä­ren, dass der Präsident des Schwurgerichts, Gustavo Simonetti, auf Druck der Re­gie­rung Aldo Moro die Anklagen wegen Hoch­ver­rats – worauf le­bens­läng­lich gestanden wäre – fallen ließ, die Attentäter also nicht im Sinne der Artikel 241 („Anschlag auf die Ein­heit des Staa­tes“) und 283 („Anschlag auf die Ver­fas­sung“) verurteilt wurden, son­dern wegen anderer Delikte (un­er­laubter Besitz von Waffen und Spreng­stoff, Anrichtung von Sachschäden usw.). Das war mö­glich gewesen, weil die At­ten­tä­ter (von ihren Verteidigern überzeugt) von der Selbst­be­stim­mung als Ziel ihrer Taten auf das der Au­to­nomie umgeschwenkt waren. Viele der Ver­urteilten Südtiroler wurden später vorzeitig aus der Haft entlassen. Es gab, sowohl auf öster­rei­chi­scher als auch auf italienischer Seite offensichtlich der Wille, das Problem „Südtirol“ zu lösen.
Sepp Kerschbaumer als Führer des BAS wurde zu 15 Jahren und 11 Monaten Gefängnis verurteilt und verstarb bereits frühzeitig (1964) in der Haft. Seine Beisetzung wurde zu einer Demonstration: Mehr als 15.000 Menschen kamen zur Be­er­di­gung. Denn wenn auch der BAS vom italienischen Staat als „ter­ro­ris­ti­sche und se­pa­ra­tis­ti­sche Be­droh­ung“ gesehen wurde, so wurden ihre Teil­nehmer – im Volksmund verharmlosend als „Bumser“ bezeichnet – von einem großen Teil Südtiroler Bevölkerung als Freiheitskämpfer gesehen.
Nach der Ausschaltung der ersten Generation des BAS radikalisierten sich die verbliebenen Mit­glieder, auch wegen der Kom­pro­miss­be­reit­schaft, die sowohl die Südtiroler Volkspartei als auch die italienische Regierung zeigten. Neben flüchtigen BAS-Mitgliedern wie Georg Klotz und Luis Am­platz, traten nun auch vermehrt neo­na­zis­ti­sche Elemente in Erscheinung.
Aus diesem Grund wurde die zweite Serie von Attentaten (1961 bis 1969) viel gewalt­tätiger als die erste. Es gab 21 Tote (15 Staatsvertreter, zwei Zivilisten und vier Mitglieder des BAS), sowie 57 Verletzte (24 Staats­ver­treter und 33 Zivilisten). Italien drohte mit einem Veto zum EWG-Beitritt Österreichs. Auch deshalb wuchs der Druck Österreichs auf die BAS-Aktivisten. Sowohl Italien als auch Österreich verfolgten jetzt den Terror ohne Rücksicht.
So wurde bei­spielsweise der Tiroler Landesrat und österreichische Na­tio­nalratsabgeordnete Aloys Oberhammer aufgrund seiner politi­schen Ein­stellung und seiner ideellen Mitarbeit beim BAS 1966 im zweiten Mailänder Prozess zu 30 Jahren Haft verurteilt.

Am 16. Dezember 1964 einigten sich die Au­ßen­mi­nister Italiens und Öster­reichs, Sa­ra­gat und Kreisky, auf einer Ge­heim­kon­fe­renz in Paris auf die Vor­schlä­ge der Neun­zeh­ner­kom­mis­sion, die als Südtirol-Paket bezeichnet wurden und eine Reihe von Gesetzes- und Ver­fas­sungs­än­de­rungen beinhalteten. Sie sollten später zum zweiten Autonomiestatut führen. 1972 wurde das Paket schließlich end­gültig ratifiziert. Die italienische Verfassung er­kennt heute die Autonomie Südtirols, amtlich Autonome Provinz Bozen, offiziell an. Somit findet sich der Grundstein für die Südtiroler Autonomie direkt in Italiens höchster Rechtsquelle.

 
 
Südtirol
Südtirol: Vom Ers­ten Welt­krieg bis zur Ge­genwart
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